Auszug aus der Satzung des Fördervereins
§ 2 Aufgaben des Vereins
- Der Verein hat die Aufgabe, das Schulleben und die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule mit den besonderen Möglichkeiten eines Fördervereins zu unterstützen und somit die Tätigkeit bestehender der gesetzlichen Schulorgane zu ergänzen.
- Der Verein sieht es insbesondere als seine Aufgabe an,
- die Schule in Ihrem Bemühen zu unterstützen, Verbindung mit der Öffentlichkeit ihres Einzugsbereiches herzustellen und zu vertiefen,
- die äußeren Schulverhältnisse durch materielle Zuwendungen zu verbessern, sofern dies nicht durch den Schulträger gewährleistet werden muss,
- die Anschaffung zusätzlicher schulischer Ausstattungs- und Unterrichtsmaterialien zu ermöglichen und die Durchführung besonderer schulischer Veranstaltungen finanziell zu unterstützen,
- das Gefühl der Zusammengehörigkeit von Eltern und Lehrern, von heutigen und ehemaligen Schülern, von Freunden und Förderern der Schule zu stärken und das Schulleben zu aktivieren,
- Toleranz und Verständnis im Zusammenleben von deutschen und ausländischen Schülern zu fördern,
- in schulpolitischen Fragen die Belange der Schule öffentlich zu vertreten, sofern dies nicht in die Zuständigkeit der gesetzlichen Mitwirkungsorgane fällt.
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