Adolf-Wurmbach-Grundschule

 

Auszug aus der Satzung des Fördervereins

§ 2 Aufgaben des Vereins

  1. Der Verein hat die Aufgabe, das Schulleben und die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule mit den besonderen Möglichkeiten eines Fördervereins zu unterstützen und somit die Tätigkeit bestehender der gesetzlichen Schulorgane zu ergänzen.
  2. Der Verein sieht es insbesondere als seine Aufgabe an,
  • die Schule in Ihrem Bemühen zu unterstützen, Verbindung mit der Öffentlichkeit ihres Einzugsbereiches herzustellen und zu vertiefen,
  • die äußeren Schulverhältnisse durch materielle Zuwendungen zu verbessern, sofern dies nicht durch den Schulträger gewährleistet werden muss,
  • die Anschaffung zusätzlicher schulischer Ausstattungs- und Unterrichtsmaterialien zu ermöglichen und die Durchführung besonderer schulischer Veranstaltungen finanziell zu unterstützen,
  • das Gefühl der Zusammengehörigkeit von Eltern und Lehrern, von heutigen und ehemaligen Schülern, von Freunden und Förderern der Schule zu stärken und das Schulleben zu aktivieren,
  • Toleranz und Verständnis im Zusammenleben von deutschen und ausländischen Schülern zu fördern,
  • in schulpolitischen Fragen die Belange der Schule öffentlich zu vertreten, sofern dies nicht in die Zuständigkeit der gesetzlichen Mitwirkungsorgane fällt.

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Satzung Eichen
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Satzung Eichen
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